Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
stellen Sie sich vor, ein erfolgreicher Kfz-Händler aus den 1990er Jahren wäre vor 20 Jahren plötzlich in einen Tiefschlaf gefallen und daraus erst gerade wieder erwacht. Er würde erleben, wie er von seinen Kunden im Internet schlecht gemacht wird und Leute, die keine Ahnung haben, aller Welt erzählen, seine Preise seien zu teuer - und zwar direkt neben seinen Werbeanzeigen. Schließlich muss er sich täglich durch eine unendliche Flut von E-Mails durcharbeiten, die Folge einer Datenschutzgrundverordnung sind, die scheinbar in erster Linie dazu dient, die Leute verrückt zu machen. Welch ein Frust!
Nicht nur die alten Hasen werden sicherlich noch viel dazu beitragen können berichten, was sich verändert hat und was sie nur mit Mühe ertragen können, woran sie sich nur schwer gewöhnen können, was ihnen das Autohändler Leben schwer macht und manchmal die Kraft und Energie und gute Laune raubt, die doch so wichtig für eine erfolgreiche Verkaufs-Performance sind.
Da fragt man sich: Ist alles schlechter als früher? Die Gewinne im Freien Kfz-Handel dürften diese Behauptung widerlegen, denn es gibt nach wie vor nicht wenige Unternehmen mit sehr gesunden Erträgen. Das scheint auch die Politik zu wissen und die schaut natürlich nicht gerne auf Details, sondern muss sehen, dass sie die kurze Zeit, die eine Legislaturperiode am Ende „netto“ bietet, tatsächlich zum Entwickeln neuer und Korrigieren alter Vorschriften und Gesetze nutzt.
Da ist dann vieles mit heißer Nadel gestrickt und richtet mehr Schaden an, als es nützt. Das gilt und galt für die Energieverbrauchskennzeichnung ebenso, wie für die Datenschutzgrundverordnung.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich nun nicht wieder Abmahnvereine nach damaligen Muster auf diesen fetten Braten stürzen, beziehungsweise diesen erst gar nicht finden, denn es dürfte nicht so einfach sein, wie beim virtuellen Verkaufsraum, der weder bei mobile-de noch Autoscout als solcher erkannt wurde, noch von dort aus die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Damals ein gefundenes Fressen für VSW und Kollegen.
Bleibt zu hoffen, dass allen, die jetzt verzweifelt bemüht sind, ihre neuen Datenschutzerklärungen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen perfekt und richtig zu machen, eine Schonfrist erhalten und nicht sofort jedes formale Versäumnis mit aller Energie verfolgt wird, als ginge es darum, einen Verbrecher zu jagen.
In diesem Sinne gilt es umsichtig und wachsam zu sein. Dabei hilft Ihnen wie gewohnt Ihre BVfK-Rechtsabteilung, denn auch das gehört zu unserer Aufgabe, die da tagtäglich lautet:
Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de